Definition: CLP ist die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, die EU-Umsetzung des UN-GHS.
CLP definiert die Gefahrenklassen (physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren), die Kriterien für die Einstufung von Stoffen und Gemischen sowie die Kennzeichnungselemente: Piktogramme, Signalwörter, H- und P-Sätze.
Die nach CLP ermittelte Einstufung erscheint in Abschnitt 2 des Sicherheitsdatenblatts und steuert die Abschnitte 8, 11, 12, 14 und 15. Die Delegierte Verordnung (EU) 2023/707 hat neue Gefahrenklassen wie endokrine Disruption, PBT/vPvB und PMT/vPvM hinzugefügt.
Aktuelle Änderungen: Die CLP-Revisionsverordnung (EU) 2024/2865 wird stufenweise angewendet. Die neuen Gefahrenklassen der Delegierten Verordnung (EU) 2023/707 gelten für neue Stoffe ab dem 1. Mai 2025, für bestehende Stoffe bis zum 1. November 2026, für neue Gemische ab dem 1. Mai 2026 und für bestehende Gemische bis zum 1. Mai 2028. Die Einstufung fließt auch in die Abschnitte 3 und 16 des Sicherheitsdatenblatts ein.