Definition: Ein Abfallschlüssel ist der sechsstellige Code aus dem europäischen Abfallverzeichnis (Entscheidung 2000/532/EG), der eine Abfallart bezeichnet; ein Sternchen kennzeichnet gefährliche Abfälle, beispielsweise 07 06 04*.
Codes hängen vom Herkunftsprozess ab, daher kann das SDB in Abschnitt 13 nur Empfehlungen geben; der Abfallbesitzer legt den endgültigen Code fest.
Abschnitt 13 sollte auch Entsorgungsverfahren angeben und auf das nationale Abfallrecht des Ziellandes verweisen.
Die korrekte Bezeichnung lautet Europäisches Abfallverzeichnis (List of Waste, ehemals EAK), geändert durch die Entscheidung 2014/955/EU im Rahmen der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG.