Definition: Das Signalwort gemäß CLP Artikel 20 lautet entweder Gefahr für schwerwiegendere Gefahrenkategorien oder Achtung für weniger schwerwiegende, wobei nur ein Signalwort auf dem Kennzeichnungsetikett erscheint.
Erfordert eine Einstufung das Signalwort Gefahr, entfällt das Signalwort Achtung. Einige Kategorien, wie beispielsweise Aquatic Chronic 3, weisen kein Signalwort auf.
Das Signalwort erscheint in Abschnitt 2.2 des Sicherheitsdatenblatts und auf dem Kennzeichnungsetikett, übersetzt in die Amtssprache des Etiketts.