Definition: Der UFI ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der aus der USt-IdNr. des Unternehmens (oder einem ECHA-Unternehmensschlüssel) und einer Rezepturnummer generiert wird und das Kennzeichnungsetikett eines gefährlichen Gemischs mit dessen Mitteilung an die Giftnotrufzentralen verknüpft.
Der UFI muss auf dem Kennzeichnungsetikett aufgedruckt werden, vorangestellt mit den Buchstaben UFI. Sofern er im Sicherheitsdatenblatt angegeben wird, gehört er in Unterabschnitt 1.1 (Verordnung (EU) 2020/878).
Ein neuer UFI ist erforderlich, sobald sich die Zusammensetzung über die zulässigen Abweichungen hinaus ändert.
Rechtsgrundlage: CLP-Anhang VIII, Teil A, Punkt 5. Die zulässigen Abweichungen der Zusammensetzung sind in Teil B, Punkt 3.4 festgelegt.