Definition: Das ADR ist das UNECE-Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, das gemeinsam mit RID, ADN, IMDG und IATA den SDB-Abschnitt 14 definiert.
Das ADR weist jedem Gefahrgut eine UN-Nummer, eine offizielle Benennung für die Beförderung, eine Klasse, eine Verpackungsgruppe, Gefahrzettel und einen Tunnelbeschränkungscode zu. Es wird alle zwei Jahre aktualisiert (ADR 2025 ist aktuell).
Die Transporteinstufung erfolgt getrennt von der CLP-Einstufung; ein Produkt kann gemäß CLP gefährlich sein, jedoch kein Gefahrgut für den Transport darstellen, oder umgekehrt.
Der Lufttransport wird rechtlich durch die ICAO Technical Instructions geregelt; die IATA DGR sind die darauf aufbauenden Vorschriften der Luftfahrtbranche, kein UNECE-Instrument.