Definition: Die Verpackungsgruppe (I, II oder III) gibt den Gefahrengrad eines Gefahrguts beim Transport an: I hohe Gefahr, II mittlere Gefahr, III geringe Gefahr.
Für entzündbare flüssige Stoffe der Klasse 3 ergibt sich die Verpackungsgruppe aus Flammpunkt und Siedebeginn. Sie bestimmt die Verpackungsanforderungen und die Freigrenzen für begrenzte Mengen.
Sie wird in SDB-Abschnitt 14.4 aufgeführt.