Definition: REACH-Anhang XVII führt Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens oder der Verwendung bestimmter Stoffe, in Gemischen oder Erzeugnissen auf, jeweils als nummerierter Eintrag mit den entsprechenden Bedingungen.
Beispiele sind Eintrag 3 (flüssige gefährliche Stoffe in Zierlampen und Verbraucherprodukten), Einträge 28 bis 30 (CMR-Stoffe in Gemischen für die breite Öffentlichkeit) und Eintrag 46a (Nonylphenolethoxylate).
Für das Produkt relevante Beschränkungen werden in Abschnitt 15.1 des Sicherheitsdatenblatts aufgeführt.