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REACH und Vorschriften

REACH-Anhang XVII (Beschränkungen)

InnovaDocs SDB-TeamAktualisiert: 6. November 2026

Definition: REACH-Anhang XVII führt Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens oder der Verwendung bestimmter Stoffe, in Gemischen oder Erzeugnissen auf, jeweils als nummerierter Eintrag mit den entsprechenden Bedingungen.

Beispiele sind Eintrag 3 (flüssige gefährliche Stoffe in Zierlampen und Verbraucherprodukten), Einträge 28 bis 30 (CMR-Stoffe in Gemischen für die breite Öffentlichkeit) und Eintrag 46a (Nonylphenolethoxylate).

Für das Produkt relevante Beschränkungen werden in Abschnitt 15.1 des Sicherheitsdatenblatts aufgeführt.

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