Definition: CMR-Stoffe sind karzinogen, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch und nach CLP in Kategorie 1A, 1B oder 2 eingestuft (H340 bis H361).
Kategorie 1A und 1B CMR-Stoffe lösen bereits bei geringen Konzentrationen eine Einstufung des Gemisches aus (im Allgemeinen 0.1 % oder 0.3 %) und sind in Produkten für die breite Öffentlichkeit durch REACH Anhang XVII beschränkt.
Viele sind zudem SVHC auf der Kandidatenliste, was Mitteilungspflichten in der Lieferkette auslöst.
Allgemeine Konzentrationsgrenzwerte (CLP Anhang I): Karzinogene und Mutagene Kat. 1A/1B 0.1%, Kat. 2 1%; Reproduktionstoxikanten Kat. 1A/1B 0.3%, Kat. 2 3%; Wirkungen auf oder über die Laktation 0.3%. REACH Anhang XVII Einträge 28 bis 30 beschränken CMR-Stoffe in Gemischen zur Abgabe an die breite Öffentlichkeit, nicht für alle Verwendungen.