Definition: Die Indexnummer ist die Kennung eines Eintrags in CLP Anhang VI in der Form 603-002-00-5, mit der die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung eines Stoffes exakt bestimmt wird.
Eine CAS-Nummer kann mehreren Einträgen in Anhang VI entsprechen, beispielsweise bei unterschiedlicher Reinheit oder physikalischer Form. Die Indexnummer gibt genau an, welche Zeile gilt.
Wenn ein harmonisierter Eintrag existiert, gehört dessen Indexnummer in Abschnitt 3 des Sicherheitsdatenblatts.